Die Chance der Grundsteuerreform

Donnerstag, 11. April 2019, 15:27 Uhr

Die Grundsteuerreform steht an. Sie muss dieses Jahr erledigt werden und wird kommende Woche im Bundestag verhandelt. Frage: Ist jeder deutsche Quadratmeter gleich viel wert, oder lässt sich der höhere Bodenwert durch allgemeine Infrasturktur wie Supermärkte und Kindergärten in Fußweite, U-Bahn-Anbindungen zum Hauptbahnhof und Sicherheit durch Polizeistreifen irgendwie steuerlich abbilden? Können sich Eigentümer und Infrastrukturbauer (Kommunen) die Miete als Rendite nicht fairer aufteilen? Hamburg und Bayern sind strikt dagegen. Private Wohnungsbaugesellschaften argumentieren wie die AfD. Die Gründe dafür sind beim Profitkalkül zu suchen, doch da hängt doch noch einiges im Schlepptau. Wir diskutieren es heute vorsichtig an.

Mariano Mantel

Ich gucke Fernsehen zum Thema, höre in Jennys Einmischen Podcast und empfehle euch diesen DLF Hintergrund. (Transkript)

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6 Gedanken zu „Die Chance der Grundsteuerreform“

  1. Hallo Stefan!

    Bin auf ein überaus interessantes Gedankenexperiment gestoßen welches hoch relevant für die Renterrepublik sein dürfte. Vorgebracht wurde es von Georg Schramm, der auf Einladung von Martin Sonneborn im EU-Parlament sprach.

    Die Kurzfassung:
    Es gibt für jeden ab 25 Jahren ein bedingungsloses Grundeinkommen von 2000€ im Monat zusätzlich zum bisherigen Einkommen. Der Haken ist: es wird nur 35 Jahre lang ausgezahlt und danach gibt es einen feierlichen Abschied vom Leben (auf Staatskosten). Die finanzielle Rechnung (die nicht näher erläutert wird) habe Schramm prüfen lassen und sei soweit korrekt.

    Hier die auch sonst sehenswerte Ansprache (ab 38:49):
    https://youtu.be/F22hZJLPBeQ

  2. Für alle die im Gesetz nachlesen möchten (die Fundstelle wurde im Talkradio nicht erwähnt glaube ich), was der CDU/CSU und dem Land Bayern in seinen Widerständen bzw. Vorstößen in Sachen Grundsteuerreform eigentlich zu denken geben sollte:

    Art. 161 Verfassung des Freistaates Bayern
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998
    (GVBl. S. 991, 992) (4. Hauptteil 2. Abschnitt)

    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf

  3. Ich habe das mal für meine vermietete Eigentumswohnung (Bremen, zentrale Lage, aber nicht 1a-Gegend) durchgerechnet, und im Gegensatz zu dem Koblenz-Beispiel beträgt bei mir die Grundsteuer nach alter Bemessung schon 3,88% der Mieteinnahmen und nicht 1,8%.

    Außerdem sollte man Mieteinnahmen nicht gleichsetzen mit Rendite, denn es fallen ja auch Kosten an, die man im Gegensatz zur Grundsteuer nicht an den Mieter weitergeben darf. Einnahmen-Kosten=Gewinn . Ein seriöser Vermieter kalkuliert da schon mal 1/3 der Mieteinnahmen für ein, das ist langfristig realistisch, wenn z.B. irgendwann mal das Dach neu gedeckt werden muss und mehrere Jahresmieten zu investieren sind.

    Die Ungerechtigkeit bleibt natürlich trotzdem vorhanden, aber ich denke, es wäre einfacher, die über die Einkommensteuer zu regeln. Einfach Mieteinnahmen genauso besteuern wie normale Arbeit, da muss man nicht unbedingt die Grundsteuer für heranziehen.

  4. Hier wird nur schwarz weiß gemalt: Jeder Vermieter ist automatisch böse und kann sich selbstverständlich, die kompletten Erlöse „einstecken“ und der Mieter automatisch der Gute, der immer abgezockt wird.
    Selbstgenutztes Eigentum, gerade am Stadtrand von teuren Städten, wird nicht betrachtet. Die werden mit dem neuen System gleich doppelt bestraft.
    Wieder gut gegen Mittelstand und Familien geschossen…

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